Wo und wann lässt sich Mediation
außerdem anwenden?
Bei Planungsverfahren und im Umweltschutz |
|
Beim Täter-Opfer Ausgleich |
|
Bei Erb- und Nachfolgefragen„Mediation im Erbrecht kann aber nicht nur den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Sinne einer sachgerechten Lösung Rechnung tragen, sie vermeidet darüber hinaus zugleich auch die Gefahr einer persönlicher Verletzung, sei es des Erblasses, sei es der Erben und schont zudem deren künftige Beziehung untereinander. Dabei ist sie vertraulich, sie bietet die Chance, die Erbstreitigkeiten binnen kurzer Zeit zu beenden und eröffnet Einigungsspielräume, die auch die unterschiedlichsten Sichtweisen der Beteiligten zu berücksichtigen vermag“ (Zitat „Mediation in Erbsachen“ Hans-Jörg Schwartz, Oldenburg). So können Sie durch Mediation, je nach aktueller Situation für sich und ihre Erben folgendes erreichen: Vor dem Erbfall: Z. B.: Durch Testamentsgestaltung mit Rechtsnachfolgeregelungen: Eine einvernehmlich Regelung darüber, wie kann ich / können wir verhindern, dass sich unsere Erben später bei der Auseinandersetzung unseres Nachlasses streiten. Nach dem Erbfall: Z. B.: Durch Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen in Form einer einvernehmlichen Auflösung von Erbengemeinschaften selbst bei größeren Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei Nachfolgefragen: Gerade in Übergangszeiten, bei denen Ihr „Lebenswerk“ an die nächste Generation oder an einen Dritten weiter gegeben werden soll, entstehen viele Unsicherheiten und dadurch Reibungspunkte auf beiden Seiten. Um z. B. diesen Übergang gestalten und mögliche Konfliktfelder zu bearbeiten, dient die strukturierte und gemeinschaftliche Lösungsfindung in der Mediation. |